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Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig. In Bad Pyrmont bleibt es aber beim Böllerverbot zum Jahreswechsel. Der Rat hatte das Verbot, in dieser Woche beschlossen. In einer Allgemeinverfügung verweist die Stadt auf das Verbot in der Innenstadt zwischen Silvester 18 Uhr bis Neujahr 6 Uhr. Bad Pyrmont verfüge über schützenswerte Bauwerke hieß es zur Begründung. Außerdem war im vergangenen Jahr ein Schulgebäude wegen eines Feuerwerkskörpers teilweise abgebrannt und Jugendliche hatten Feuerwerkskörper in eine Menschenansammlung geschossen. Ordnungsamt und Polizei wollen das Verbot streng kontrollieren.
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