Weserbergland: 3-Monats-Frist bei Kurzarbeit

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Die Agentur für Arbeit Hameln weist die Unternehmen in der Region auf die 3-Monats-Frist bei Kurzarbeitergeld hin. Etliche Unternehmen im Weserbergland, die im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen mussten, konnten diese über die Sommermonate beenden. Durch die aktuell wieder verschärften Einschränkungen werden viele Betriebe durch entstehende Arbeitsausfälle erneut auf Kurzarbeit zurückgreifen müssen. Wenn die Kurzarbeit drei Monate oder länger unterbrochen war, erlischt die im Frühjahr gestellte Anzeige. Unternehmen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg müssen in diesem Fall unverzüglich bei der Agentur für Arbeit Hameln schriftlich oder elektronisch eine neue Anzeige auf Kurzarbeit stellen.




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