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Obwohl der Hamelner Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nicht stattfindet, haben die Weihnachtsmarktbeschicker nach Ansicht der Stadt Hameln keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das liege daran, dass die Stadt den Weihnachtsmarkt nicht abgesagt, sondern coronabedingt lediglich von diesem ins nächste Jahr verschoben habe, sagte Oberbürgermeister Claudio Griese. Die Beschicker hätten aufgrund der Standzusage für dieses Jahr somit auch die Sicherheit im nächsten Jahr mit dabei zu sein. Außerdem seien durch die Verordnung der Landesregierung Weihnachtsmärkte bis zum 1.12. verboten und der Hamelner Weihnachtsmarkt hätte am 25.11. starten sollen. Er gehe auch davon aus, dass diese Regelung noch länger Bestand haben werde.
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