Hameln: Landkreis legt Orte für Maskenpflicht im Freien fest – Verordnung gilt ab Samstag (31.)

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Weil der Landkreis Hameln-Pyrmont jetzt ein Corona-Risikogebiet ist, wird ab Samstag eine Sonderverfügung des Landkreises gelten. Darin wird auch geregelt, wo im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Wie der Landkreis jetzt mitteilte, betrifft das im Hamelner Stadtgebiet folgende Bereiche: die Fußgängerzone der Innenstadt, der City-Busbahnhof „an der Pfortmühle“, der Bahnhofplatz, die Bahnhofstraße und die Deisterstraße von der Einmündung Koppenstraße bis hin zur Einmündung Lohstraße.




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