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Das Land Niedersachsen hat jetzt den Umgang mit Fahrverboten geregelt, die nach der fehlerhaften Bußgeldverordnung des Bundes verhängt wurden. Das hat der Landkreis Hameln-Pyrmont am Dienstag mitgeteilt. Rechtskräftige Fahrverbote sollen auf Antrag aufgehoben werden. Die Abwicklung übernehmen die örtlichen Bußgeldbehörden, zu denen auch der Landkreis gehört. Ab sofort können sich Betroffene schriftlich an die Bußgeldbehörde des Landkreises wenden und formlos die Aufhebung der Fahrverbote beantragen. Von der Vollstreckung eines Fahrverbotes wird dann abgesehen, wenn das Fahrverbot nach alter Rechtslage nicht angeordnet worden wäre, erklärt die Teamleiterin der Bußgeldstelle, Jana Sandvoss. Bußgeldbescheide, die bereits rechtskräftig geworden sind, können laut Innenministerium allerdings nicht zurückgenommen werden. Dies gelte auch für „wirksam erteilte Verwarnungen“. Eine Rückerstattung von bezahlten Buß- und Verwarnungsgeldern erfolge daher nicht.
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