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Der Landkreis Hameln-Pyrmont reagiert auf den Streit um die Rechtmäßigkeit der Briefwahl bei der Landrats-Stichwahl im April. Die Kreisgruppe aus FDP und die Unabhängigen veröffentlichten dazu gestern ein kurzes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darin heißt es, dass eine ausschließliche Briefwahl nicht rechtmäßig sei. Die Kreisverwaltung antwortet dazu heute (24.), dass die Frage unbeantwortet bleibt, wie Wahlen in Zeiten einer Pandemie, organisiert werden müssen, um Ansteckungen zu verhindern. Der erste Kreisrat Carsten Vetter sagt zu dem Gutachten, dass diese generalisierende Antwort sich nicht auf den Einzelfall in Hameln-Pyrmont anwende ließe. Die Frage bleibt nach wie vor offen, ob im Falle einer Pandemie solche Ausnahmen, im Sinne des Infektionsschutzes gerechtfertigt sind. Und hier sieht sich die Kreisverwaltung nach wie vor im Recht. Denn in dem Gutachten heißt es auch, Durchführung einer Wahl als Briefwahl sei im Ausnahmefall gerechtfertigt. Zudem habe der Landkreis auch die Wahl im Vorfeld mit dem Land Niedersachsen so abgestimmt. Auf eine externe Prüfung der Rechtmäßigkeit, wie sie in der jüngsten Kreistagssitzung vorgeschlagen wurde, werde nun verzichtet.
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