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Die Corona-Regeln in Niedersachsen sollen zum 6. Juli erneut gelockert werden. Das geht aus einem Entwurf der Landesregierung hervor. Vorbehaltlich der finalen Beschlussfassung sind unter anderem folgende Änderungen geplant.
VERANSTALTUNGEN: Die erlaubte Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll von 250 auf 500 Besucher angehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Zuschauer einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen. In geschlossenen Räumen müssen sie darüber hinaus einen Mund-Nase-Schutz tragen, den sie nur am Sitzplatz abnehmen dürfen.
SPORT: Auch Fußballspiele und anderer Kontaktsport könnten in Niedersachsen bald wieder möglich sein. Die Landesregierung erwägt, den Sport «in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen» vom 6. Juli an zuzulassen. Um mögliche Infektionsketten mit dem Virus nachvollziehen zu können, müssten dabei aber die Kontaktdaten aller Beteiligten erfasst werden. Bisher ist nach den Corona-Regeln nur kontaktloser Sport erlaubt. Zuschauer sind beim Breitensport im Freien zugelassen, sofern sie eineinhalb Meter Abstand zu Menschen aus einem anderen Hausstand halten.
TOURISMUS: Das Verbot, Touristen aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf zu beherbergen, soll aufgehoben werden. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war dort zuletzt deutlich zurückgegangen. Für Menschen aus dem Kreis Gütersloh gilt das Verbot dem Entwurf zufolge allerdings weiter. Nur, wer schon vor dem 11. Juni nach Niedersachsen gekommen ist oder ein Attest über einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen kann, darf trotzdem kommen.
KINDERBETREUUNG: Auch die Vorgaben für die private Betreuung von Kindern sollen gelockert werden. Bisher gilt dafür eine Obergrenze von fünf Kindern, die nicht zum Hausstand des Betreuers gehören. Zudem muss die Betreuung auf Tagesabschnitte beschränkt sein und darf nicht länger als drei Monate andauern – diese Regelungen, inklusive der Obergrenze, sollen von Montag an entfallen. Die Kontaktdaten und Betreuungszeiten müssen aber weiterhin dokumentiert werden.
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