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Der Landkreis Hameln-Pyrmont stellt für gesellschaftliche Initiativen 100.000 Euro als Soforthilfe bereit. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Institutionen mit Sitz im Landkreis Hameln-Pyrmont, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage gekommen sind und ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr begleichen können. Über die Anträge entscheidet der Landkreis im Einzelfall. Der Höchstbetrag der Förderung je Antragsteller liegt grundsätzlich bei 5.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung aus diesem Programm besteht nicht. Die Soforthilfe ist zudem nachrangig, das heißt: Antragsteller müssen zunächst prüfen, ob sie Fördergelder von Bund, Land oder den kreisangehörigen Kommunen bekommen können. Ein Antragsformular für die Soforthilfe für gesellschaftliche Initiativen ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.hameln-pyrmont.de/antrag_soforthilfe zu finden.
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