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Auch das Land Niedersachsen hat jetzt einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen vorgelegt. Wer den Mindestabstand von 1,50 Metern im Freien nicht einhält, soll demnach 150 Euro bezahlen. Bei unzulässigen Treffen von mehr als zwei Menschen sieht der Bußgeldkatalog 200 bis 400 Euro pro Person vor. Betreiber von Gaststätten, die entgegen der Regeln öffnen, müssen beispielsweise mit einem Bußgeld von 4.000 Euro bis 10.000 Euro rechnen. Besucher sollen 150 Euro zahlen. Bei schwerwiegenden oder mehrfachen Verstößen sind auch höhere Beträge möglich. Bei einem Quarantäneverstoß, der als Straftat gilt, droht eine Haftstrafe. Der Bußgeldkatalog umfasst 23 Punkte und soll als Hinweis für die Behörden vor Ort zu einer einheitlichen Handhabung führen.
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