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Die zunehmende Verbreitung des Coronavirus und die dadurch erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Covid19 haben spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung. Neben einem bereits bestehenden engmaschig gestrickten Netz von Sozialleistungen, die in dieser Phase die wirtschaftlichen Folgen für den Einzelnen abfedern können, wurden verschiedene Gesetze geändert, um im Zuge der Corona-Pandemie den Zugang zu einzelnen Sozialleistungen zu erleichtern. Dies wirkt sich unbürokratisch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Jobcenter Hameln-Pyrmont sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Landkreis Hameln-Pyrmont aus. Demnach wird für Erstanträge mit Leistungsbeginn ab dem 1. März 2020 die Vermögensprüfung für 6 Monate ausgesetzt sowie die Unterkunfts- und Heizkosten für die Dauer eines Jahres in tatsächlicher Höhe anerkannt.
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