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Auch das Amtsgericht Hameln schränkt seinen Publikumsverkehr ab sofort ein. Ob Gerichtsverhandlungen und Termine stattfinden, entscheiden die jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen bleiben gültig und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten. Das Amtsgericht wird nicht geschlossen. Jeder Verfahrensbeteiligter und Bürger mit einem erkennbar besonders dringenden und eiligen Anliegen oder mit einem Termin (z.B. Sitzung) hat Zugang. Gleiches gilt für Besucher/Zuschauer in öffentlichen Sitzungen. Im Gericht sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Außerdem wird gebeten, Post nicht an der Information abzugeben, sondern in den vorhandenen Briefkasten am Haupteingang einzuwerfen; dieser wird mehrmals täglich geleert.Jedes Anliegen eines Bürgers werde weiterhin bearbeitet, heißt es vom Amtsgericht. Nur die Möglichkeit, dieses Anliegen im persönlichen Gespräch vorzubringen, werde eingeschränkt.
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