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Die Stadt Hessisch Oldendorf weist auf die Einschränkungen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk hin. Es ist grundsätzlich verboten, Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. Ein generelles Abbrennverbot gilt in Hessisch Oldendorf im gesamten Bereich der Innenstadt begrenzt durch den Münchhausenring und den Wallgraben. Zusätzlich in einem Umkreis von 75 m im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/Münchhausenring sowie im gesamten Bereich um das Stift Fischbeck. Die Stadt appelliert daran, diese Regeln einzuhalten, die auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung gelten. Dabei spielt auch der Tierschutzgedanke eine Rolle. Dies gilt insbesondere dort, wo noch Nutztierhaltung betrieben wird, da für die Tiere der Lärm eine erhebliche Störung bedeutet.
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