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Am 10. Oktober gegen 23.40 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße in Aerzen ein Pkw überprüft, in dessen frei einsehbarem Innenraum eine Packung mit 15 sogenannten „Polen-Böllern“ herumlag. Einer der Fahrzeuginsassen, ein 25-jähriger Mann aus Hameln, räumte auch ein, diese Feuerwerkskörper in Polen erworben und ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt zu haben. In Deutschland sind lediglich Feuerwerksartikel der Klasse F 1 und F 2 frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich. Für den Erwerb oder die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F 3 und F 4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die pyrotechnischen Gegenstände werden sichergestellt.
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