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Die Abteilungsleiterin der DGB-Jugend Niedersachsen, Ute Neumann, sagte, die Ausbildung sei ein Lern- und kein Arbeitsverhältnis. Überstunden dürfen daher nicht anfallen. Außerdem müssten Auszubildende nicht alle Aufgaben ausführen, die ihnen ihre Vorgesetzten auftragen. Ständige Botengänge oder stundenlanges Putzen seien tabu. Auch für Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen dürften die Auszubildenden nicht eingesetzt werden. Das Berufsbildungsgesetz regele das ganz klar: Arbeitsaufträge müssten dem Ausbildungszweck dienen. Für Fragen und Informationen rund um die Ausbildung bietet die DGB-Jugend ihren kostenlosen Online-Beratungsservice Dr. Azubi (www.dr-azubi.de).
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