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Eigentlich wollte der Landkreis den Neubau der Elisabeth-Selbert-Schule in Hameln von einem Totalunternehmer umsetzen lassen. Dieser Vorschlag hat im Kreistag allerdings keine Mehrheit gefunden. Die Diskussion geht aber weiter: jetzt geht es um die gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsvergabe. Der Präsident der Niedersäschischen Handwerkskammer, Karl Wilhelm Steinmann sieht das Gesetz auf Seiten des Handwerks. Die gesetzlichen Regelungen sehen bei öffentlichen Bauvorhaben eine Ausschreibung nach Einzelgewerken vor, um das örtliche Handwerk zu stärken, so Steinmann. Die Vergabe an einen Totalunternehmer sei dagegen nur in Ausnahmefällen zulässig. Solche Gründe sehe er beim Neubau der Elisabeth-Selbert-Schule nicht. Das Bauvorhaben mit einem Totalunternehmer abzuwickeln, sei weder automatisch günstiger, noch schneller, sondern könne im Gegenteil sogar zu Verzögerungen führen. Landrat Tjark Bartels hatte nach der Abstimmung im Kreistag darauf verwiesen, dass ein Totalunternehmer laut Gutachten kostengünstiger sei – und der Landkreis somit verpflichtet, diese Variante zu wählen.
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