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Der Kreistag hat gestern die neue Abfallgebührensatzung für den Landkreis Hameln beschlossen.Allgemeine Kostensteigerungen, tariflich bedingte Personalkostenerhöhungen sowie notwendige Investitionen in den Fuhrpark erforderten eine Neukalkulation der Abfallgebühren, die eine Erhöhung der Gebühren ab dem 1. Januar 2018 zum Ergebnis hat. Basierend auf diesem Kreistagsbeschluss verschickt die KreisAbfallWirtschaft (KAW) ab sofort neue Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. deren rechtlich bevollmächtigte Vertreter. Spätestens bis Ende Dezember sollen alle Betroffenen ihre Neubescheide bekommen haben, heißt es von der Kreisabfallwirtschaft. Fragen zum neuen Gebührenbescheid beantwortet der Kundenservice der KAW Landkreis Hameln-Pyrmont in der Ohsener Str. 98 in Hameln montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr Kundenservice: Tel. 05151/ 9561-14, -15, -18.
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