Bad Pyrmont: Landkreis übernimmt Zuständigkeit für Sozialhilfe-Angelegenheiten

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Ab dem 01. Oktober 2017 geht die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Sozialhilfe von der Stadt Bad Pyrmont vollständig auf den Landkreis Hameln-Pyrmont über. Betroffen hiervon sind die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Innerhalb der Kreisverwaltung wird zukünftig das Team Soziale Hilfen die Sachbearbeitung für den Bereich der Stadt Bad Pyrmont übernehmen. Das Team ist zu erreichen unter der Telefonnummer 05151/903-0, per Fax unter 05151-903-1502 und postalisch in der Süntelstr. 9, 31785 Hameln.  Die Stadt Bad Pyrmont bleibt jedoch Ansprechpartner für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Elterngeld und Wohngeld. Ab Mitte Oktober werden im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont vom Landkreis Hameln-Pyrmont regelmäßige Sprechstunden angeboten. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Pyrmont haben so die Möglichkeit, persönlich vor Ort ihre Anliegen in sozialhilferechtlichen Fragen vorzubringen. Die Sprechstunden werden ab dem 16.10.2017 jeweils am ersten und dritten Montag im Monat jeweils von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr angeboten.




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