Hameln: Radfahr-Verbot auf Hochbrücke rechtsmäßig

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Das Verkehrsverbot für Radfahrer auf der Hamelner Hochbrücke ist rechtmäßig. Ohne Verbot bestünde eine besondere Gefahrenlage. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nach einem Ortstermin in Hameln entschieden. Das Gericht hat damit die Klage eines Hamelner Radfahrers abgewiesen, der die Aufhebung des Radfahrverbots auf der Hochstraße erreichen wollte. Das Verwaltungsgericht begründet die Entscheidung mit der starken Verkehrsbelastung und der Verkehrsführung, die einen Radverkehr auf der Hochstraße nicht zuließen. Radfahrern – und damit auch dem Kläger – stünden Alternativrouten zur Verfügung. Diese Routen seien bedingt durch die örtliche Situation zwar nicht optimal auf den Radverkehr ausgelegt, die Freigabe der Hochstraße für Radfahrer sei aber ungleich gefährlicher. Gegen das Urteil können die Beteiligten allerdings noch Berufung beantragen.




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