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Inzwischen wurde bekannt, dass der Trunkenheitsfahrer der letzten Nacht nach seinem Aufenthalt bei der Polizei einen Verkehrsunfall verursacht hat und geflüchtet ist. Indem er einem Auto die Vorfahrt nahm, kam es am Mittwochvormittag auf der Kaiserstraße in Hameln zu dem Verkehrsunfall. Niemand wurde verletzt, aber es entstand ein Schaden in Höhe von mindestens 8000 Euro. Der Verursacher flüchtete von der Unfallstelle, konnte aber kurz darauf ausfindig gemacht werden. Eine 34-jährige Frau aus Hameln fuhr gegen 10.00 Uhr mit einer Daimler A-Klasse die Kaiserstraße in Richtung Bahnhof. An der Kreuzung Sertürnerstraße bog von rechts ein VW Touran auf die Kaiserstraße ein und nahm der 34-Jährigen die Vorfahrt. Es kam zur Kollision. Durch den Zusammenstoß war der Daimler nicht mehr fahrbereit. Die Daimler-Fahrerin blieb unverletzt. Der VW Touran-Fahrer setzte unbeirrt seine Fahrt fort und flüchtete stark beschleunigend mit dem Fahrzeug von der Unfallstelle. Die Beteiligte und Passanten konnten das Kennzeichen des flüchtenden Touran ablesen. Dieses Kennzeichen war den Ermittlern bereits durch zwei Vorfälle aus der vergangenen Nacht bekannt: im Bereich Hessisch Oldendorf und in Hameln war der 34-jährige Fahrzeughalter mit diesem Wagen unter Alkoholeinfluss unterwegs. Das Fahrzeug konnte im Rahmen der Fahndung in der Gertrudenstraße unfallbeschädigt aufgefunden werden. Der Fahrer war jedoch nicht am Auto. Im Rahmen der Fahrerermittlungen sollte auch die Wohnanschrift des Fahrzeughalters überprüft werden. Da der Polizei nicht geöffnet wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund der nächtlichen Ereignisse die Türöffnung an. Zur Türöffnung wurde die Feuerwehr angefordert. Noch bevor die Tür gewaltsam geöffnet werden musste, öffnete der 34-jährige Fahrzeughalter freiwillig die Tür. Da er der Person ähnlich sah, die von den Zeugen als Unfallfahrer beschrieben wurde, musste er den Beamten zur Wache begleiten. Aufgrund fortdauernder Alkoholbeeinflussung wurde ihm erneut eine Blutprobe entnommen. Neben den bereits wegen der nächtlichen Trunkenheitsfahrten eingeleiteten Strafverfahren kommen nun noch die Straftatbestände der Straßenverkehrsgefährdung und des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle hinzu. Der aufgefundene VW Touran wurde sichergestellt und von einem Abschleppunternehmen abgeholt, um weitere Fahrten des Unbelehrbaren mit diesem Fahrzeug zu verhindern.
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