Niedersachsen: Förderung von künstlicher Befruchtung auch bei unverheirateten Paaren möglich

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Seit 2013 werden Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch gemeinsam vom Land Niedersachsen und dem Bund finanziell bei der künstlichen Befruchtung unterstützt. Die Niedersächsische Landesregierung hat nun beschlossen, den Kreis der Berechtigten bei der Förderung der künstlichen Befruchtung zu erweitern. Ab Oktober dieses Jahres wird diese Unterstützung auch unverheirateten, heterosexuellen Paaren gewährt. Land und Bund zahlen für die ersten drei Versuche – genau wie bei Ehepaaren – einen Zuschuss von maximal 800 Euro für eine In-Vitro-Fertilisation, für die teurere ICSI-Behandlung werden maximal 900 Euro gezahlt. Wird ein vierter Versuch nötig, verdoppeln sich diese Beträge.




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