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Vor dem Landgericht Hannover sollen heute die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil wird für das Ende der Woche erwartet. Am Freitag hatte die Verteidigung des 31 Jahre alten Hauptangeklagten beantragt, dass Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) als Zeuge gehört werden soll. Beim Besuch des Tatorts habe Weil den Anschlag als „versuchten Mord“ bezeichnet und damit auf die rechtliche Bewertung eingewirkt, sagte der Hamelner Anwalt Roman von Alvensleben. Der Verteidiger wies eine Tötungsabsicht seines Mandanten zurück. Eher käme eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Dabei verwies von Alvensleben auf ein anderes Urteil in einem ähnlichen Fall. Im Prozess muss sich der 31-jährige gemeinsam mit einem 25 Jahre alten Freund sowie einer 24-jährigen Bekannten wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes verantworten.
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