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Eine Fixierung von Menschen zum Schutz vor Verletzungen muss vom Betroffenen selbst entschieden werden. Sollte der Patient darüber nicht selbst entscheiden können, darf eine Fixierung durch Bettgitter, Gurt oder ähnliche Möglichkeiten nur vom zuständig bestellten Betreuer oder dem Bevollmächtigten veranlasst werden, so die Hamelner Amtsrichterin Desiree Wilkening gegenüber radio aktiv. Ein entsprechender Antrag muss vom Gericht genehmigt werden. Das Gericht müsse entscheiden, ob der Schutz auch auf anderen Wegen erreicht werden könne. Es sei eine Güterabwägung zwischen den Freiheitsrechten und dem Interesse gesund zu bleiben.




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