Tötungsdelikt in Lauenau – Anklage wegen Mordes

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Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat Anklage gegen den Ehemann der Getöteten zum Landgericht Bückeburg erhoben. Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, seine am 27.05.2015 in Lauenau in einem Geschäftshaus tot aufgefundene 42-jährige Ehefrau ermordet zu haben. Er bestreitet die Tat. Staatsanwalt Nils–Holger Dreißig teilte mit: „Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.“ In der Anklageschrift sind unter anderem 64 Zeugen und sechs Sachverständige als Beweismittel aufgeführt. Das beim Landgericht für die Sache zuständige Schwurgericht prüft zurzeit, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Der Angeschuldigte sitzt seit Ende September in Untersuchungshaft.




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