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Das sieht ein Entwurf zur Erneuerung des Kommunalverfassungsgesetzes vor, der am Dienstag von der Landesregierung beschlossen wurde, und jetzt für die Verbandsanhörung freigegeben wird. Bisher sind nur die Landkreise und großen Städte verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich zu beschäftigen. Zukünftig soll das auch für alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern/innen verpflichtend gelten. Das Land werde die dadurch entstehenden Kosten übernehmen und pro Jahr rund 1,6 Millionen Euro der anfallenden Personalkosten erstatten, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Landesweit wären von der Neuregelung 80 Kommunen betroffen. Die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungbeauftragten würde sich damit von 50 auf 130 erhöhen.
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