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Reinigungspflichtig sind die Eigentümer der an Wege oder Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Der zu reinigende Bereich umfasse Geh- sowie kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter, sagte der stellvertretende Pressesprecher Alexander Schlögel. Auch bestehe bei Glätte eine Streupflicht. Wenn die Reinigungspflicht nicht eingehalten wird, drohe mindestens eine Geldbuße. Schnee muss werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 21 Uhr nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bei Bedarf gestreut werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Hameln.
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