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In Hessisch Oldendorf wird heute das Gerichtsurteil zur Einstweiligen Verfügung erwartet, die der bisherige Betreiber der Gas-und Stromnetze Westfalen Weser Netz beantragt hat. Die Anwälte von Westfalen Weser Netz hatten im November vor dem Landgericht Hannover in einer mündlichen Verhandlung begründet, dass sie die Vergabe der Nutzungsrechte an die Stadtwerke Hameln, die von der Politik mehrheitlich beschlossen worden war, nicht akzeptieren könnten. „ Westfalen Weser Netz habe „Mängel im Vergabeverfahren der Nutzungsrechte“ festgestellt, hieß es. Die Details der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht in Hannover wollte keiner der Beteiligten kommentieren, mit Hinweis auf das laufende Verfahren. Der jetzige Alt-Konzessionär Westfalen Weser Netz behält vorerst die Konzession und – je nachdem wie das Rechtsverfahren weitergeht – verschiebt sich eine mögliche Übergabe. Wenn Westfalen Weser Netz, Recht bekommt, dann müsste Hessisch Oldendorf ein komplett neues Vergabe-Verfahren durchführen, was – damit rechtssicher – sehr arbeitsaufwändig wäre und den Steuerzahler wieder einen sechsstelligen Betrag kosten könnte.
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