Hessisch Oldendorf/Hannover: Landgericht entscheidet über einstweilige Verfügung

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In Hessisch Oldendorf sollten die Gas-und Stromnetze eigentlich ab Anfang nächsten Jahres von den Stadtwerken Hameln betrieben werden. Doch gegen die von der Politik mehrheitlich beschlossene Nutzungsvereinbarung hat der bisherige Betreiber Westfalen Weser Netz eine „einstweilige Verfügung“ beantragt. Ob die zugelassen wird, soll heute Vormittag vor dem Landgericht Hannover in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden. „ Man sehe „Mängel im Vergabeverfahren der Nutzungsrechte“ sagte der Pressesprecher von Westfalen Weser Netz. Schon zum zweiten Mal – nach 2012 – will der bisherige Netz-Betreiber gegen die Neuvergabe der Nutzungsrechte klagen. Wenn er Recht bekäme, müsste die Stadt ein drittes Vergabeverfahren durchführen. Und das wäre für den Steuerzahler teuer. Das erste Verfahren hatte rund 200.000 Euro gekostet.




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