Hamelner Gericht spricht Urteil nach Unglück auf einer Kirmes in Blomberg

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Mehr als ein Jahr nach einer folgenschweren Rangelei auf dem Wilbaser Markt ist der 17-jährige Angeklagte verurteilt worden. Vor dem Jugendschöffengericht Hameln hat sich der 17-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen. Er bekam die Auflage, 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten. Weil der Angeklagte geständig war, mussten keine weiteren Zeugen befragt werden, sagte Sabine Quak vom Amtsgericht Hameln. Außerdem zeigte er wirklich Reue und entschuldigte sich bei dem Geschädigten.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, bei einer Rangelei einen Jugendlichen geschubst zu haben, so dass der auf die rotierende Fläche eines Karussells stürzte. Er war mit dem Kopf gegen eine Metallstange geschleudert und erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er nach sieben Monaten im Krankenhaus und weiterer ambulanter Behandlung noch immer leidet.




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