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Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Mitnehmen von Altmetall und alten Elektrogeräten aus Sperrmüll, der für die Abholung bereit gestellt wurde, verboten ist. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Der Bereitsteller, der dem Schrottsammler die Mitnahme erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer beobachtet, dass Elektrogeräte aus dem Sperrmüll entnommen werden, wird gebeten, den Diebstahl bei der Abfallberatung der Kreisabfallwirtschaft anzuzeigen. Wer sicher sein will, dass seine Altgeräte vor einem unerlaubten Zugriff geschützt sind, kann seinen Metallschrott und Elektro- und Elektronikgeräte auch selber beim Entsorgungspark in Hameln abliefern.
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