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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt heute die Klagen von vier Anwohnern gegen die Südumgehung Hameln. Die Kläger führen als Gründe gegen die Umgehung an, dass bei einem Bau gegen Naturschutzrecht verstoßen werde. Entlang der Fluthamel im Bereich Rohrsen/Afferde könne es zu Beeinträchtigungen von gefährdeten Tierarten, wie den Fischarten Groppe und Bachneunauge kommen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr muss das Gegenteil nachweisen, um mit dem Bau beginnen zu können. Beobachter gehen davon aus, dass der Prozess wegen der detaillierten Erläuterungen der Einsprüche heute noch nicht beendet wird. Die Südumgehung Hameln ist als eine acht Kilometer lange Verbindungsstraße zwischen Fort Luise und Rohrsen geplant. Sie soll den Innenstadtverkehr in Hameln entlasten. 125 Millionen Euro sind derzeit für die Südumgehung veranschlagt.
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