Hameln/ Karlsruhe: Bundesgerichtshof kippt Urteil des Landgerichtes Hildesheim

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Damit ist das Gericht in Karlsruhe dem Revisionsantrag der Familie des vor zwei einhalb Jahren getöteten Mahmut K. gefolgt. Die Hildesheimer Richter sprachen den damals Angeklagten Olivert T. vom Vorwurf des heimtückischen Mordes aus Mangel an Beweisen frei. T. beteuerte damals seine Unschuld mit der Begründung, er habe in Notwehr handeln müssen und das Messer drang durch tumultartige Bewegungen in den Rücken des getöteten. Beide gerieten im November 2013 wegen eines gescheiterten Drogendeals im Wert von 9000 Euro aneinander. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird erneut verhandelt, ob Oliver T., Mahmut K. vorsätzlich umbrachte.




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