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Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Hamelners im November 2013 könnte doch wieder aufgerollt werden. Der Angeklagte war im Juni vergangenen Jahres aus Mangel an Beweisen freigesprochen und nur wegen Drogenhandels verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der Hamelner Rechtsanwalt Roman von Alvensleben als Vertreter des Nebenklägers Revision eingelegt. Es sei nicht alles getan worden, was möglich sei, um die Wahrheit herauszufinden, so die Begründung. Der Generalbundesanwalt hatte die Revision als unbegründet beurteilt. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Meinung bislang nicht, deshalb kommt es jetzt am 9. Juli zu einer Hauptverhandlung über die Revision. Von Alvensleben begrüßt die Entscheidung. Er freue sich, dass Bundesrichter seine Rechtsauffassung teilen. Er hofft, dass es eine Neuauflage des Prozesses gibt.
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