Kritik an Sexualstrafrecht

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Die Hamelner Rechtsanwältin Anke Blume fordert Nachbesserungen beim Sexualstrafrecht. Zwar reformiert die Bundesregierung gerade diesen Rechtsbereich, beim Thema Vergewaltigung soll es aber keine Änderung geben. Hier gebe es Gesetzeslücken, kritisiert Blume. Es gebe viele Fälle, die nicht unter die bisherige Definition fallen und daher nicht bestraft würden. Ein angemessenes Gesetz müsste daher bestimmte Vorgaben einschließen.




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