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Im Streit um das AKW Grohnde hat jetzt das Gericht entschieden. Vom Oberverwaltungsgericht heißt es: die Entscheidung vom Umweltministerium war gerechtfertigt. Das Gericht hat das Verfahren deshalb eingestellt und die Kosten dem AKW-Betreiber e.on zu vier Fünftel und dem Umweltministerium zu einem Fünftel auferlegt. Das hat das Ministerium als Atomaufsichtsbehörde mitgeteilt. e.on und das Niedersächsische Umweltministerium hatten sich vor Gericht, um Kosten gestritten: e.on durfte das Kraftwerk nach wochenlanger Revision erst einen Tag später hoch fahren, als erwartet – das Ministerium hatte damals Sicherheitsbedenken geäußert. Aufgrund einer vorbereiteten Klage habe e.on dadurch hohe Kosten gehabt und ist vor Gericht gegangen.
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