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Die beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz eingereichten Antragsunterlagen sind an das Unternehmen zurückgeschickt worden, da sie nach Ansicht der Behörde unvollständig und unzureichend sind. Das vorgelegte gewässerökologische Gutachten sei nicht geeignet, um das Antragsbegehren zu rechtfertigen, sagte Umweltminister Stefan Wenzel. Das Gutachten komme unter anderem zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Einleitung tendenziell zu einer Verschlechterung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie führen könne. Vor diesem Hintergrund sei der Antrag nicht nachvollziehbar. K+S wurde aufgefordert, erst beziehungsweise nur dann, einen neuen Antrag vorzulegen, wenn die Unterlagen vollständig und prüffähig sind.
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