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Eine 64-jährige Hamelnerin wurde von einem ihr unbekannten Mann angerufen, der ihr einen Lottogewinn in Höhe von 40.000 Euro versprach. Um den Gewinn übergeben zu können, benötige man vorab 600 Euro Verwaltungs- und Notarkosten, die in bar oder besser per Überweisung zu bezahlen wären. Eine Angestellte eines Geldinstituts wurde misstrauisch beim Abhebeversuch des Bargeldes und informierte die Polizei, die der 64-Jährigen von der Vorabzahlung abriet. Ein weiterer Fall eines Betrugsversuches ist aus dem Bereich Hessisch Oldendorf gemeldet worden. Der 69-Jährige konnte sich jedoch an keine Teilnahme an einem Gewinnspiel erinnern, so dass ihm der Anruf verdächtig schien und der Anrufer das Telefonat schließlich abrupt beendete.
Meistens agieren die Täter von Call-Centern aus, die sich im Ausland befinden, so die Polizei. Die Gewinnausschüttung, so die Argumentation, könne nur erfolgen, wenn vorab eine Zahlung zur Deckung von Gebühren, Auslagen und Steuern erfolgt.
Weitere Hinweise unter www.polizei-beratung.de.
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