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An 19 festen Kontrollorten sowie bei mobilen Überwachungsmaßnahmen wurden Verkehrsteilnehmer überprüft. Es ging einerseits um Kriminalbekämpfung und Feststellung von mit Haftbefehl gesuchten Personen; aber auch um Unfallprävention. Schwerpunkte waren die Kontrolle der Gurtpflicht und das Tragen von Sturzhelmen. Insgesamt wurden 133 Verstöße festgestellt. 104 Verkehrsteilnehmer verstießen gegen die Gurtanlegepflicht und wurden mit 30 Euro verwarnt. Ein Autofahrer sicherte sein mitgeführtes Kind nicht und muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. 20 Fahrzeugführer wurden dabei erwischt, als sie während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. Auch diese Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
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