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Der Deutsche Gewerkschaftsbund – DGB – begrüßt das neue Landesvergabegesetz in Niedersachsen. Der Vorsitzende des DGB in Niedersachsen, Hartmut Tölle sagte, eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro für öffentliche Aufträge sei ein wichtiges politisches Signal im Kampf gegen Ausbeutung und prekäre Beschäftigung. Tölle erinnerte daran, dass die Steuerzahler in Niedersachsen pro Jahr 1,1 Milliarden Euro aufbringen müssten, um niedrige Löhne durch Hartz IV aufzustocken. Die rot-grüne Landesregierung hat am Mittwoch beschlossen, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Wert von 10.000 Euro künftig von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro abhängig zu machen. Industrie- und Wirtschaftsverbände hatten zuvor Bedenken wegen einer Einmischung in die Tarifhoheit sowie Mehrkosten aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands geäußert.
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