Ausbildungsplatzsuche zählt für Rentenversicherung

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Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist junge Leute darauf hin, dass die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt, auch wenn es dafür keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt, so die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Damit könnten die jungen Menschen einen höheren Rentenanspruch erwerben. Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.




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