Stadt bekräftigt Ablehnung einer Ausnahme-Parkgenehmigung für soziale Dienste

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Die Verwaltung lehnt die Bitte der Mehrheitsgruppe von CDU, Grünen und Unabhängigen ab, karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, um im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken. Stadtbaurat Hermann Aden sagte, es könne sich bereits jetzt jeder Handwerker oder Dienstleister eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt für bestimmte Bereiche holen. Er halte diese Regelungen für ausreichend.

 




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