Urteil in Geldfälscherprozess

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Im
Geldfälscher-Prozess gegen drei Angeklagte aus Hameln hat das
Landgericht Hannover sein Urteil gefällt. Der
mutmaßliche Anführer der Falschmünzer-Bande wurde wegen
gewerbsmäßiger Geldfälschung zu einer Gefängnisstrafe von zwei
Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt zwei
Jahre auf Bewährung, ein weiterer eine Geldstrafe von 90
Tagessätzen a 40 Euro (3600 Euro). Die Männer sollen
50-Euro-Scheine
gefälscht und über das Internet für 20 Euro verkauft haben. Zum
Prozessauftakt hatten die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt.




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