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Wer das aktive Wahlrecht hat, ist wahlberechtigt. Für Häftlinge gebe es die Möglichkeit der Briefwahl, sagt Landtagsabgeordneter Grant Hendrik Tonne, als Vorsitzender des Unterausschusses Justizvollzug und Straffälligenhilfe. Die Wahlunterlagen seien von den üblichen Postkontrollen im Gefängnis ausgenommen. Die Wahlbeteiligung von Häftlingen ist geringer als die der übrigen Gesellschaft.
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