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Im
Streit um Informationen über die Promi-Party Nord-Süd-Dialog hat
die Landes-SPD heute Recht bekommen. Der
Richterspruch am Staatsgerichtshof in Bückeburg ist, im Zusammenhang
mit der Affäre um den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff,
die erste Rechtsprechung überhaupt. Die schwarz-gelbe
Landesregierung habe in ihrer Antwort vom 19. Januar auf eine
dringliche Anfrage ihre Antwortpflicht zum Teil verletzt, meinten die
Richter in ihrer Begründung. Konkret
ging es um die Frage, ob die Landesregierung Oppositionsfragen zum
Lobbyisten-Treff Nord-Süd-Dialog mit der notwendigen Gründlichkeit
beantwortet hat. Die SPD hatte im Zusammenhang mit der Affäre um den
damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff im Januar eine
dringliche Anfrage zu den Hintergründen der Lobby-Party im Dezember
2009 gestellt. Die Richter mussten klären, ob die
CDU/FDP-Landesregierung Fakten über eine Beteiligung Niedersachsens
an der Veranstaltung zu schleppend herausgegeben hat. Die Landes-SPD
und -Grünen begrüßen die Entscheidung. Heute sei ein guter Tag für
die Demokratie, für Niedersachsen und ganz Deutschland, heißt es
aus den Reihen der Opposition.
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