Die Techniker Krankenkasse weist auf die Krankenversicherungspflicht für Studenten hin

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Studenten, die noch nicht 25 Jahre alt sind, sind meist über die Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Studierende ab 25 Jahre müssen sich in der Regel jedoch selbst versichern. Wer freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat und deshalb sein Studium unterbrechen musste oder erst später anfangen konnte, bleibt um diesen Zeitraum darüber hinaus familienversichert – höchstens jedoch um zwölf Monate. Das gilt auch für andere Freiwilligendienste. Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten zur Kranken- und Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt bei allen Kassen monatlich zurzeit 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung.




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