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Die
Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Niedersachsen haben sich auf
einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein neues Brandschutzgesetz
geeinigt. Danach
soll die neue Altersobergrenze von Feuerwehrleuten in der
Einsatzabteilung von 62 auf 63 Jahre hoch gesetzt werden. Außerdem
gibt es die Möglichkeit, künftig in zwei Freiwilligen Feuerwehren
Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort. In dem
Gesetzentwurf sind erstmals auch Kinderfeuerwehren ausdrücklich
erwähnt worden. Die Kommunen sollen den Feuerwehrnachwuchs fördern
und unterstützen. Noch in dieser Woche soll ein Änderungsvorschlag
in den Innenausschuss überwiesen werden und in dessen kommender
Sitzung am 28. Juni abschließend beraten werden. Im Juli-Plenum
könnte das Brandschutzgesetz verabschiedet werden.
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