DGB macht auf Anforderungen an Schülerferienjobs aufmerksam

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Es
gäbe ein breites
Spektrum an Ferienjobs in unterschiedlichen Branchen, aber Schüler
dürften nicht jede Tätigkeit ausüben, so der
DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf. Wenn Jugendliche noch
schulpflichtig seien, dürften sie nicht länger als vier Wochen pro
Jahr in den Ferien jobben. Denn Schulferien seien in erster Linie zur
Erholung da. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch die
Ruhepausen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu
sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von
30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als
sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Weitere Informationen gibt es unter
www.dgb-jugend.de/schule/schuelerjobs.




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