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Die
Niedersächsische Landesregierung will Familien von Spätaussiedlern
künftig leichter zusammenzuführen. Ein
entsprechender Entwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
wird Niedersachsen jetzt in den Bundesrat einbringen. Auch nach der
geplanten Neuregelung wird es grundsätzlich bei einem Nachweis der
Sprachkenntnisse bleiben. In Einzelfällen sollen jedoch künftig
häufiger Ausnahmen von den geforderten Deutschkenntnissen möglich
sein. Mit der beabsichtigten Ausnahmeregelung im
Bundesvertriebenenrecht reagiert die Landesregierung auf eine
Vielzahl von Eingaben, in denen Betroffene Härtefälle vorgetragen
hatten.
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