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Ab
Beginn nächsten Jahres tritt in Niedersachsen ein neues
Gaststättengesetz in Kraft. Das
neue niedersächsische Gaststättengesetz löst die bisherige
Bundesregelung ab. Gaststättenbehörden sind zukünftig die Städte
und Gemeinden. Das
Gesetz in Niedersachsen betrifft vor allem Gastwirte die ein neues
Ladenlokal eröffnen wollen. Die Gewerbeerlaubnis fällt weg, nur eine
Anzeige bei der Stadt oder Gemeinde reicht. Diese muss allerdings
vier Wochen vor Eröffnung erfolgen. Das gilt auch für kurze Feste,
Vereinsfeiern oder Abipartys. Für Gastwirte mit laufendem Betrieb
ändert sich ab Januar nichts.
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