Existenz des Insolvenzgerichtes ist gesichert

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Gestern hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die von der Bundesregierung angestrebte Neuordnung des Insolvenzgerichtes, nicht vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Insolvenzgerichte in der Fläche erhalten bleiben. Die Hamelner SPD Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug Möller begrüßt die Entscheidung. Sowohl für die Betroffenen als auch für den Standort sei es gut, dass die alte Regelung beibehalten werde. Nach einem Gesetzesentwurf war vorgesehen, die Insolvenzgerichte nur noch an den Standorten der Landgerichte bestehen zu lassen.




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