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Der Bundesgerichtshof hat eine 15 – monatige Gefängnisstrafe für einen heimischen Arzt jetzt zur Bewährung ausgesetzt. Der Arzt war im August 2010 vom Landgericht Hildesheim wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Laut einem Bericht der dewezet bleibt das Gericht dabei, dass der Mediziner betrogen hat. Der Senat schließe allerdings aus, dass bei einem erneuten Prozess vor einer anderen Strafkammer, das Vorliegen besonderer Umstände rechtsfehlerfrei verneint werden könnte hieß es in der Zeitung. Daher wurde die Haftstrafe für den Arzt zur Bewährung ausgesetzt.
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